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Handbuch fir Autismus a
Schoulinklusioun zu Lëtzebuerg

Prozeduren und Wünsche an das Ministerium

Illustration einer Straße mit engen Kurven

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Die Sonderpädagogin Barbara Hippler analysiert die aktuellen Unterstützungssysteme für autistische Schüler in luxemburgischen Schulen. Sie identifiziert Lücken im System und schlägt konkrete Maßnahmen vor, um die schulische Inklusion zu verbessern. Ihre Erfahrung zeigt: Die bestehenden Vorkehrungen reichen oft nicht aus.

Welche Unterschiede gibt es für Grundschule und die Sekundarschule?

Unterstützungssysteme für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf finden Lehrkräfte und Eltern auf der Website men.public.lu und auf der Website vom CCTSA (Centre pour enfants et jeunes présentant en Trouble de Spectre de l´Autisme). Sie finden ebenfalls Informationen zum Grundschulunterricht und Informationen zum Sekundarschulunterricht.

Die nationale Inklusionskommission (Commission nationale d’inclusion, CNI) kann mit Anfragen nach einer spezialisierten Diagnose oder Betreuung kontaktiert werden.

Die Kommission für angemessene Vorkehrungen (Commission des aménagements raisonnables, CAR) legt die angemessenen Vorkehrungen fest, die im Rahmen des Sekundarunterrichts gewährt werden. Die angemessenen Vorkehrungen dienen dazu, die Lern- und Bewertungsmodalitäten an die Bedürfnisse des*der Schülers*in anzupassen. Dadurch wird ihm ermöglicht, sich den Unterrichtsstoff leichter anzueignen und die Klassenarbeiten besser zu bestehen.

Bei autistischen Schüler*innen konnten bisher nur Vorkehrungen (aménagements raisonnables) wie Zeitverlängerung bei Prüfungen oder separater Raum für Prüfungen gewährleistet werden.

Welche Erfahrungen machst du mit den Abläufen und Prozeduren von CNI, SePAS und CePAS?

Die Prozeduren und Angebote der oben genannten Institutionen sind sicher hilfreich, dennoch dauern die Prozesse sehr lange (bis zu einem Jahr Wartezeit) und die Hilfsmaßnahmen werden wenig durch spezialisiertes Personal begleitet.

Für die Eltern ist es nicht transparent wie die Abläufe sind, welche Maßnahmen ergriffen werden und wie die Umsetzung an der Schule erfolgen kann.

Was würdest du dir vom Ministerium erhoffen?

Die oben genannten Vorkehrungen (aménagements raisonnables) sind für die meisten autistischen Schüler*innen in keinster Weise ausreichend.

Damit die Schüler*innen inklusiv beschult werden können und ihre Fähigkeiten voll entfalten können, muss es dringend individuelle Maßnahmen und Förderpläne geben, die es den Schüler*innen möglich machen die bestmögliche schulische Ausbildung in der Sekundarschule zu erhalten.

Der Großteil der autistischen Schüler*innen kann im Moment ohne weitere Maßnahmen den Sekundarschulunterricht nicht erfolgreich absolvieren und dies führt zu Missverständnissen mit dem Lehrpersonal, negativen Schulerfahrungen und häufigen Schulwechseln.

Um autistischen Schüler*innen im Unterricht gerecht zu werden, bedarf es individueller Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit dem Team von ESEB, den Eltern, Lehrkräften, den Schüler*innen angepasst werden sollten.

Folgende individuelle Maßnahmen können hilfreich sein:

  • Reizüberflutung vermeiden durch Angebot eines separaten Raums, in dem die Schüler*innen entspannen oder arbeiten können
  • Das Benutzen von Kopfhörern zum ruhigen Arbeiten auch in der Sekundarstufe ermöglichen
  • Wochen- und Stundenplanwechsel vorzeitig ankündigen
  • Sitzordnungen und Klassenräume möglichst beibehalten
  • Eindeutige Arbeitsanweisungen, Regeln und übersichtliches Arbeitsmaterial
  • Referate und Arbeitsaufträge nicht notwendigerweise im Team bearbeiten
  • Keine verpflichtende Teilnahme an Schulfesten, Sportunterricht, Musikunterricht, etc.
  • Möglichkeit nur prüfungsrelevante Fächer zu belegen
  • Möglichkeit ein bis zwei Tage im Hausunterricht zu arbeiten an einem festgelegten Lernplan