HASILUX

Handbuch fir Autismus a
Schoulinklusioun zu Lëtzebuerg

OKaJu (Ombudsmann für Kinder und Jugendliche)

Logo vom OKaJu
Straße
route d’Arlon
Hausnummer
65
Postleitzahl
L-1140
Stadt
Luxembourg

Kinder haben Rechte. Diese Rechte stehen im Internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CIDE) geschrieben. CIDE gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre. Der OKaJu hilft, diese Rechte in Luxemburg zu fördern, zu schützen und zu bewahren.

Ombudsmann heißt Vermittler. Damit ist sowohl die Person gemeint als auch die Institution. Der OKaJu wurde durch das Gesetz vom 1. April 2020 gegründet. Es handelt sich um eine unabhängige Einrichtung.

Mittelpunkt der Aufgaben und Tätigkeiten des OKaJu ist das beste Interesse des Kindes oder des Jugendlichen. Das gilt für jede Entscheidung von Institutionen, Behörden, Unternehmen oder Privatpersonen.

Wenn die Rechte von Kindern und Jugendlichen verletzt werden, gibt der OKaJu individuelle Unterstützung. Er hört zu und ermutigt, Gedanken und Gefühle frei auszudrücken. Man kann sich an den OKaJu wenden, um eine Beratung zu bekommen. Oder um eine Beschwerde zu äußern.

Der OKaJu kann auch aus eigener Initiative in Situationen eingreifen, in denen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes nicht korrekt angewendet wird.

Text vereinfacht von der Website okaju.lu

Wer kann sich an den OKaJu wenden?

  • Jedes Kind oder Jugendlicher unter 18 Jahren;
  • Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen Kindes, dessen Rechte verletzt wurden;
  • Jeder Dritte, der eine persönliche Beziehung zum Kind oder Jugendlichen hat.
  • Alle Institutionen oder Verbände, die Kinder oder Jugendliche betreuen, können um Beratung über die Umsetzung der Kinderrechte bitten.

Der OKaJu kann über ein online-Formular auf ihrer Website, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich per Post kontaktiert werden. Keine vorherigen Bedingungen sind erforderlich.

okaju.lu – Hilfe Anfordern

Wie läuft das Verfahren ab?

  • Ein Gespräch wird auf Anfrage festgelegt. Während dieses Gesprächs hört der OKaJu zu und identifiziert gegebenenfalls Praktiken oder Aktionen, die die Rechte des Kindes oder Jugendlichen verletzen.
  • Nach dem Gespräch gibt der OKaJu Empfehlungen für eine bessere Umsetzung der Kinderrechte. Er bewertet, ob das oberste Interesse des Kindes in einer bestimmten Situation beachtet wurde.
  • Mit Zustimmung der Person, die den Fall vorgelegt hat, kann nach dem Gespräch eine Akte eröffnet werden. Der OKaJu greift ein und lädt z. B. die betroffene Einzelperson oder juristische Person ein, ihren Standpunkt darzulegen.
  • Das Ziel des Eingriffs ist in der Regel eine gütliche Einigung zwischen den beteiligten Parteien.
  • Die Beteiligten überlegen gemeinsam, wie sie Vorgehensweisen, die nicht im besten Interesse des Kindes oder Jugendlichen sind, ändern oder anpassen können.
  • Wenn nach einer gründlichen und unparteiischen Überprüfung keine Einigung erzielt wird, kann der OKaJu Empfehlungen zur Lösung des Problems innerhalb einer von ihm festgelegten Frist formulieren.
  • Eine Empfehlung, die auf einer individuellen Beschwerde basiert, kann anonym veröffentlicht werden, wenn sie eine allgemeinere Bedeutung hat.

WICHTIG! Der OKaJu ist weder Richter noch Gericht. Er trifft keine Entscheidungen, sondern gibt Empfehlungen basierend auf dem Internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CIDE).

okaju.lu – Hilfe Anfordern

Fragen

ℹ️ Unser Autor*innenteam ist dabei, einen Text für diesen Abschnitt zu verfassen. Vielen Dank für Ihre Geduld.